Die folgenden Hinweise finden Sie auch rechts oder unten zum Download.
Für die Abschlussklausuren müssen Sie folgende Regelungen beachten:
- Benutzung der Hilfsmittel
- Anfertigung der Prüfungsaufgabe
- Ordnungsverstöße
- Fernbleiben, Nichtablieferung
Benutzung der Hilfsmittel
Es sind mitzubringen: Füllfederhalter bzw. Kugelschreiber, Schreibpapier in DIN A4-Format in ausreichender Menge (das Mitbringen eines Taschenrechners ist grundsätzlich nicht erlaubt), die benötigten Gesetzestexte und - falls benötigt - ein einfaches Wörterbuch (das Mitbringen eines Fachwörterbuchs ist nicht erlaubt).
Es ist nicht gestattet, Kommentare, Lehrbücher oder andere juristische Texte oder schriftliche Aufzeichnungen oder mit Anmerkungen versehene Gesetzestexte, Laptops, Mobiltelefone etc. in den Klausurensaal einschließlich aller Nebenräume (z.B. Toiletten) mitzubringen. Etwa versehentlich mitgeführte Hilfsmittel oder Geräte dieser Art sind vor Beginn der Klausurbearbeitung den Aufsichtführenden in Verwahrung zu geben; falls dies nicht geschieht, muss davon ausgegangen werden, dass die Hilfsmittel oder Geräte zu Täuschungszwecken mitgeführt werden.
Taschen und Behältnisse sowie nicht benötigte Unterlagen sind auf Anweisung der Aufsichtführenden an besonderer Stelle zu deponieren.
Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B. farbige Markierungen) in den zugelassenen Gesetzessammlungen werden nicht beanstandet. Hingegen sind Randnotizen aller Art (Texte oder §§) nicht erlaubt. Registerfahnen bzw. Griffregister sind - unabhängig davon, ob käuflich erworben oder selbst hergestellt - nur insoweit zulässig, als mit ihnen auf Gesetze als solche (z.B. BGB, VwGO etc.) hingewiesen wird. Unzulässig sind Hinweise auf einzelne Paragraphen (z.B. § 280 BGB oder § 40 VwGO).
Jeder und jede Studierende ist dafür verantwortlich, sich einwandfreie Textausgaben zu besorgen.
Anfertigung der Prüfungsaufgabe
Die Bearbeitungen der Prüfungsaufgaben sind fortlaufend einzeln durchzunummerieren und zwar rechts oben oder rechts unten; links ist ein Heftrand von ca. 1/3 des Blattes zu lassen.
Auf der ersten Seite der Abschlussklausur ist zu vermerken: Der Name des Faches, der Name des prüfenden Professors, das aktuelle Semester (z.B. Wintersemester 2011/12), Ihr Name, Ihre Matrikelnummer und Ihr Status (ERASMUS oder LL.M.).
Die Anfertigung von Abschriften bzw. Durchschriften der Klausur ist nicht gestattet.
Ordnungsverstöße
Täuschungsversuche, die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder sonstige erhebliche Ordnungsverstöße ziehen die Folgen gemäß der einschlägigen Prüfungsordnung nach sich, welche von der Bewertung der Klausur mit "null Punkten" bis hin zum Ausschluss aus dem Studiengang reichen können.
Fernbleiben, Nichtablieferung
Falls Sie ohne genügende Entschuldigung zur Anfertigung einer Aufsichtsarbeit nicht erscheinen oder eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig abliefern, so gilt die Arbeit als mit "null Punkten" bewertet. Entschuldigungsgründe sind unverzüglich geltend zu machen. Eine Erkrankung ist grundsätzlich durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen.
Stand: Juli 2011