Deutsches und Französisches Recht (LL.B)

Bewerbungs-, Einschreibungsverfahren und Beginn des Studiums

  1. Was ist der integrierte Deutsch-Französische Studiengang?

Seit dem Wintersemester 2012/13 bietet der Fachbereich in Zusammenarbeit mit der Université de Bourgogne (Dijon) einen integrierten Studiengang an, der zu den Abschlüssen Bachelor und Master (LL.M. in Mainz, Master 2 in Dijon) führt. Dabei studieren Sie gleichzeitig im Bachelor „Deutsches und Französisches Recht“ und im klassischen Examensstudiengang „Rechtswissenschaft“. Die ersten drei Jahre wird in Mainz studiert, im vierten Jahr studieren Sie an der Partnerhochschule in Dijon und im fünften Jahr sind Sie wieder in Mainz, wo Sie Ihr Studium mit einem Master im Internationalen Privatrecht abschließen.

  1. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Um sich für den Bachelor „Deutsches und Französisches Recht“ bewerben zu können, benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife und den Nachweis von mind. 5 Jahren Schulfranzösisch (mit mind. Note 4) oder einen anderen Nachweis über das Mittelstufen-Niveau in französischer Sprache (nicht älter als 2 Jahre).

  1. Wie bewerbe ich mich für das Doppelstudium – Bachelor - Examen?

Der Bachelorstudiengang ist im ersten Semester zulassungsbeschränkt. Für die Zulassung ist außerdem ein Mindestsprachniveau von B1 des GER erforderlich. Es kann über ein entsprechendes Sprachzeugnis oder den Nachweis von fünf Jahren schulischen Französischunterrichts auf dem Abiturzeugnis oder eine Sprachprüfung am Fachbereich nachgewiesen werden. Die Bewerbung erfolgt online: Sie müssen sich zunächst beim Dialogorientierten Serviceverfahren über hochschulstart.de (bundesweite Koordination von Bewerbungen) und dann bei der Universität Mainz online bewerben: https://jogustine.uni-mainz.de/scripts/mgrqispi.dll?APPNAME=CampusNet&PRGNAME=EXTERNALPAGES&ARGUMENTS=-N000000000000001,-N000838,-A00%5Fwelcome

Solltest du eine Zulassung für beide Studiengänge erhalten, musst du dich im ersten Semester für einen Studiengang entscheiden mit dem du das Studium in Mainz beginnen möchtest. Den jeweils anderen Studiengang nimmst du dann ab dem zweiten Semester dazu.

  1. Vor dem Studium:
  • Tipps zur Wohnungssuche in Mainz

Sie können in Mainz entweder in einem der Studentenwohnheime oder privat wohnen. Da es sehr schwer ist auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine bezahlbare Wohnung oder ein Zimmer zu finden, raten wir dir rechtzeitig mit der Suche zu beginnen. Alle Informationen dazu findest du hier: https://www.studium.uni-mainz.de/studienstart/studileben/

  • Einführungsveranstaltungen

Vor dem Semesterbeginn werden immer fachspezifische und allgemeine Einführungsveranstaltungen angeboten. Wir raten dir diese zu besuchen. In der Regel finden alle Einführungsveranstaltungen in der Einführungswoche, also in der Woche vor Vorlesungsbeginn,  statt. Hier findest du das Angebot: https://www.studium.uni-mainz.de/studienstart/erste-schritte/

 

  • Sprachkurse

Ebenfalls vor dem Vorlesungsbeginn kannst du dich für die Sprachkurse am Internationalen Studien- und Sprachenkollegs (ISSK) der JGU anmelden und so als Student an der JGU kostenlos an den Sprachkursen teilnehmen. Weitere Infos dazu findest du hier: https://www.issk.uni-mainz.de/fremdsprachen/sprachangebot/

  • Sportangebot

Als Student*in an der JGU kannst du auch am umfangreichen Angebot des Sportbereichs teilnehmen. Alle Infos dazu findest du hier: https://www.ahs.uni-mainz.de/sportprogramm/.

  • Finanzierung des Studiums

Im Studium kommen einige Kosten auf dich zu. Einmal im Semester musst du den Semesterbeitrag überweisen und dein Zimmer, Essen und Klamotten müssen bezahlt werden. Welche kosten ungefähr auf dich zukommen, kannst du hier nachlesen: https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/studienorganisation/finanzielles/

Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes im 4. Studienjahr des Bachelors bekommst du eine Förderung der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH), aktuell 350 Euro (für max. 12 Monate). https://www.dfh-ufa.org/

Zusätzlich kannst du auch das Erasmusstipendium (ca. 450 Euro) monatlich beantragen, sodass dein Studium in Frankreich damit zusätzlich finanziert werden kann: https://www.international.uni-mainz.de/erasmus/

 

 

Während des Studiums

  1. Du bist im Bachelor eingeschrieben und möchtest genau wissen, welche Kurse du belegen sollst:

Wir empfehlen dir, dich an die Studienempfehlung des ersten Semesters zu orientieren:

https://studienbuero.rewi.uni-mainz.de/jura/einfuehrungsveranstaltung/

Wenn du mit dem Studium des Bachelors begonnen hast, dann belege alle Kurse, die im 1. Fachsemester empfohlen werden und zusätzlich den fachspezifischen Kurs „Introduction au droit franꞔais“. Die Grundlagenfächer, die im Rahmen des Erstsemesters des Examensstudiengangs zu belegen sind, können über das Frankreichbüro Jura angemeldet werden. Melde dich dazu an droit@uni-mainz.de. Die Grundlagenfächer brauchst du zwar nicht im Bachelor, aber diese brauchst du im Examensstudiengang und diese können dir später auch im Anschließenden Master IPR anerkannt werden.

  1. Wo und wann muss ich das verpflichtende Praktikum absolvieren?

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs musst du ein verpflichtendes Praktikum im französischsprachigen Ausland absolvieren. Insgesamt müssen 4 Wochen im Rahmen des Bachelors und 9 Wochen im Rahmen des Masters absolviert werden. Diese 13 Wochen werden dir auf Antrag auch als praktische Zeiten für den Examensstudiengang anerkannt, wenn du mind. 3 Wochen am Stück bei einem Praktikumsgeber absolvierst und die Zeiten auf mind. 2 Praktikumsstellen aufteilst. Das Praktikum muss in jedem Fall in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Wenn du in Frankreich studierst, orientierst du dich an den Zeiten der Partneruniversität in Frankreich. Das erste Praktikum kannst du am besten für die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 4. und dem 5. Fachsemester planen.

  1. Was ist eine convention de stage?

Das ist ein Vertrag zwischen der JGU und dem französischen Praktikumsgeber. Die Datei findest du hier: https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/auslandsaufenthalte/auslandaufenthalte-praktikum-und-sprachassistenz/

Die „convention de stage“ wird von der Abteilung Internationales unterschrieben.

 

  1. Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Du musst dich um einen Praktikumsplatz bemühen. Wir vermitteln keine Praktikumsplätze. Du kannst dich gerne an die DFJ wenden (https://www.dfj.org/), an das Haus Burgund in Mainz (https://www.hausburgund.de/) oder auf unserer Homepage (https://auslandsbuero.jura.uni-mainz.de/download/geschuetzte-dateien/).

Das Auslandsjahr

  1. Wann soll ich das Auslandsjahr absolvieren?

Das Auslandsjahr ist für das 4. Studienjahr (7. + 8. Fachsemester vorgesehen). Vor dem Auslandsjahr sollen 180 ECTS erbracht werden und die Vorbereitungsmodul 13, 14, 15 und 16 abgeschlossen werden. In Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem Frankreichbüro können auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

  1. Wie bewerbe ich mich für das Auslandsjahr?

Für das Auslandsjahr bewirbst du dich online über ein digitales Formular. Die Fristen und alle Informationen werden dir rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

  1. Welche Partnerhochschulen stehen zur Auswahl?

Aktuell kannst du dich für die Partnerhochschule in Dijon „Université de Bourgogne“ bewerben.

  1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für das Auslandsjahr bewerben zu können?

Die Zwischenprüfungsmodule 1-7 müssen komplett abgeschlossen werden und bestenfalls bist du auch mit den Großen Übungen (Module 8-12) vor dem Auslandsjahr fertig. Außerdem solltest du die fachspezifischen Module 13,14,15 und 16 abgeschlossen haben. Wobei das Praktikumsmodul (16) in Ausnahmefällen auch nach dem Auslandsjahr absolviert werden kann.

  1. Was passiert nach der Bewerbung?

Nach der erfolgreichen Bewerbung und wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, bekommst du von uns eine Zusage und wirst für das Erasmusstipendium und an die Partnerhochschule nominiert.

 

  1. Wie bewerbe ich mich um das Erasmusstipendium?

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Partnerhochschule mit unserem digitalen Formular ist gleichzeitig auch eine Bewerbung um das Erasmusstipendium. Im Anschluss bekommst du dann vom Erasmusbüro eine E-Mail mit einem weiteren Registrierungslink, um dich für das Stipendium anzumelden.

 

  1. Gibt es andere Fördermöglichkeiten?

Darüber hinaus kannst du noch das DFH Stipendium erhalten. Jeder der für die Partnerhochschule in Dijon nominiert ist und sich bei der DFH einschreibt erhält automatisch das DFH Stipendium und muss nichts weiter unternehmen.

 

  1. Wer hilft mir an der Partnerhochschule?

An der Partnerhochschule in Dijon wird dir im Bureau Mayence von unseren Dijoner KollegInnen geholfen. Alle Informationen und Kontaktdaten bekommst du dann rechtszeitig von uns.