LL.M. für im Ausland graduierte Juristen

 

  1. Wer kann sich bewerben?

Juristinnen und Juristen, die außerhalb Deutschlands nach mindestens drei Jahren Studium einen akademischen Abschluss in Rechtswissenschaft erlangt haben.

 

  1. Wie ist das Studium aufgebaut?

1.Semester: 20 SWS

2.Semester: 8 SWS

2./3. Semester: Beginn Magisterarbeit

3./4. Semester: Abgabe Magisterarbeit mit Disputation

 

  1. Ich möchte mich bewerben, was ist zu tun?

Zuerst müssen Sie sich Ihre Zeugnisse an der Johannes Gutenberg-Universität anerkennen lassen. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung-auslaendischer-vorbildungsnachweise/

Die Dauer der Anerkennung kann bis zu 2 Monate dauern.

 

  1. Wann bewerbe ich mich für das LL.M-Programm in Jura?

Sie können das Studium sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester anfangen:

  1. März (für ein Studium beginnend im folgenden Sommersemester) und
    1. September (für ein Studium beginnend im folgenden Wintersemester)

 

  1. Müssen die Zeugnisse/Diplome/Zertifikate übersetzt werden?

Wenn Dokumente in englischer Sprache ausgestellt sind, reicht dies für die Anerkennung aus.

 

  1. Welche Sprachkenntnisse brauche ich:

Als LLM-Studierende müssen Sie Sprachnachweise erbringen. Diese sind zum Teil sehr unterschiedlich, sodass Sie für die Anerkennung sich am besten direkt an das ISSK wenden. Um mit dem Studium beginnen zu können, brauchen Sie die DSH 2 oder ein vergleichbares Diplom. Sie können aber auch am ISSK einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen. https://www.issk.uni-mainz.de/deutsch-als-fremdsprache/studienvorbereitende-deutschangebote/

 

  1. Muss ich Studiengebühren zahlen?

Nein, für den LLM-Studiengang gibt es keine Studiengebühren. Sie zahlen einen Semesterbeitrag inklusive Studierendenticket.

 

  1. Was muss ich bei der Zulassung beachten?

Für die Einschreibung in den o.g. Magisterstudiengang (LLM) benötigen Sie eine Bescheinigung über das Vorliegen der fachlichen Eignung. Diese Bescheinigung wird von Klaus Mayer ausgestellt. Dazu werden die Nachweise über die von Ihnen belegten juristischen Fächer benötigt. Sie brauchen mindestens 180 Kreditpunkte (nach dem ECTS).

 

  1. Wie finde ich meinen Stundenplan, was wird im Studium angeboten?

Der Stundenplan wird über das Online-Portal (Jogustine) der Universität bereitgestellt. Nach der Einschreibung erhalten Sie Zugang zu diesem Portal und somit alle notwendigen Informationen. Das Vorlesungsverzeichnis können Sie hier einsehen: Johannes Gutenberg Universität (uni-mainz.de)

 

  1. Gibt es eine Orientierungsveranstaltung des Auslandsbüros Jura für Incoming-Studierende?

Ja, der Fachbereich organisiert eine Einführungsveranstaltung, die Ihnen alle wichtigen Informationen zum Studienbeginn bietet. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

  1. Wie viele SWS muss ich erreichen?

Im ersten Semester müssen die Studierenden mindestens 10 SWS (Stunden pro Woche), im zweiten mindestens 8 SWS (Stunden pro Woche) teilnehmen und sich in den ausgesuchten Fächern prüfen lassen.

 

  1. Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?

Die Informationen, die wir bereitstellen sind vielfältig:

  • Beratung in der persönlichen Sprechstunde bei Klaus Mayer
  • Beratung per E-Mail oder telefonisch außerhalb der Sprechzeiten
  • Selbstanmeldung zu den Lehrveranstaltungen anmelden. Sie erhalten von uns eine Info-Broschüre, in der Ihnen den An- und Abmeldeprozess als Wegbeschreibung erläutern.

 

  1. Warum muss ich zu den ZP-Veranstaltungen an den AGs teilnehmen?

Die AGs sind Zusatzveranstaltungen zu einigen großen Vorlesungen. Es wird vor allem erklärt und geübt, Fälle zu lösen. Man braucht diese Übungen, um die Abschlussklausur bearbeiten zu können.- Die Teilnahme ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.
Erasmus-Studenten werden am Abschluss der Arbeitsgemeinschaft einer mündlichen Prüfung unterzogen, die mit 4 ECTS-Punkten bewertet wird.

 

  1. Welche Unterstützungsangebote gibt es für Studierende im Fachbereich Jura?

Der Fachbereich bietet Tutorien, Sprechstunden der Lehrenden und diverse Workshops an. Auch die Fachschaft Jura steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

  1. Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in Kürze ebenfalls über das Online-Portal Jogustine. Beachten Sie die Anmeldefristen und informieren Sie sich über die genauen Prüfungsmodalitäten in der Prüfungsordnung.

 

  1. Wie werde ich in den Fächern geprüft?

Es kommt immer auf die Veranstaltung an. Entweder schreibt man die Klausur (Falllösung) am Ende der Veranstaltung mit, man absolviert eine mündliche Prüfung oder schreibt eine Hausarbeit, bzw. hält ein Referat.

 

  1. Wann schreibe ich meine Magisterarbeit?

Im zweiten/dritten Semester verfassen Studierende eine schriftliche Magisterarbeit über ein frei gewähltes Thema, betreut von einem zuvor ausgesuchten Professor. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Die Arbeit muss mit 'ausreichend' oder besser bewertet werden, und anschließend folgt eine mündliche Prüfung in Form einer Disputation.

 

  1. Gibt es spezielle Bibliotheksressourcen für Jura-Studierende?

Die Universitätsbibliothek Mainz verfügt über eine umfangreiche juristische Sammlung. Nutzen Sie die Bibliotheksressourcen für Ihre Recherchen und Studien.

 

  1. Wo finde ich Informationen zu aktuellen Veranstaltungen und Ankündigungen?

Aktuelle Informationen, Veranstaltungen und Ankündigungen werden auf unserer Website Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (uni-mainz.de) und auf der PIA Webseite PIA e.V. (pia-mainz.de) angekündigt.