- Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslands-Aufenthalt?
Es kommt ganz darauf an, welches Programm in Frage kommt. Es gibt aber in der Regel drei Zeitpunkte im Studium, die uns als geeignet erscheinen:
- Nach der Zwischenprüfung (Empfehlung: Erasmus+)
- Nach den Großen Übungen (Empfehlung: Auslandschwerpunkte, LL.M. in Glasgow)
- Nach dem Studium (Empfehlung: LL.M., Wahlstation im Ausland)
- Welche Partneruniversitäten stehen für das Jura-Erasmus+ Programm zur Verfügung?
Eine aktuelle Liste der Partneruniversitäten für das Jura-Erasmus+ Programm in Mainz finden Sie hier: Erasmus+ Studium: Informationen und Bewerbung | JGU International (uni-mainz.de)
- Wie bewerbe ich mich für das Erasmus+ Programm in Jura?
Die Bewerbung für das Erasmus+ Programm erfolgt in der Regel über das Auslandsbüro Jura der Universität Mainz. Zur weiteren Bearbeitung werden Ihre Unterlagen zur Abteilung Internationales weitergeleitet. Man bewirbt sich zu Beginn des akademischen Jahres für ein Auslandsaufenthalt. Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2025/26 endet am 24.01.2025.
Regel: Mitte/Ende Januar des Jahres für das aktuelle akademische Jahr.
- Gibt es sprachliche Anforderungen für das Jura-Erasmus+ Programm?
Die sprachlichen Anforderungen können je nach Partneruniversität variieren. Es ist ratsam, im Voraus zu klären, ob die Lehrveranstaltungen in der Landessprache oder in Englisch abgehalten werden und welche Sprachzertifikate eventuell erforderlich sind.
Wenn Sie hierzu gerne mehr wissen möchten, empfehlen wir einen Termin in Klaus Mayers Sprechstunde.
- Erhalte ich finanzielle Unterstützung während meines Erasmus+ Aufenthalts
Ja, im Rahmen des Erasmus+ Programms gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien, um die zusätzlichen Kosten, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen, abzudecken. Die genauen Details und Konditionen sollten bei der Abteilung Internationales JGU International (uni-mainz.de) erfragt werden.
- Welche Leistungen müssen erbracht werden?
- Um ein Erasmus+stipendium zu erhalten, müssen Sie 15 ECTS pro Semester erreichen.
- Das Landesprüfungsamt (LPA) gibt vor, dass das Auslandsstudium für den Freiversuch nicht berücksichtigt wird. Die Regelung besagt, dass maximal 2 Semester erlaubt sind, wobei jeder Zeitraum 12 ECTS bzw. 8 Semesterwochenstunden (SWS) in juristischen Lehrveranstaltungen umfassen kann. Merkblatt Hinweise Praktikum und Auslandsstudium (rlp.de)
- Die Annerkennung von Grundlagenscheinen („Sprachscheinen“) ist möglich Merkblatt Hinweise Praktikum und Auslandsstudium (rlp.de)
- Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Jura Jura | Fachbereich 03 (uni-mainz.de)
- Gibt es Unterstützung bei der Wohnungssuche im Ausland?
Das Auslandsbüro Jura bietet keine Unterstützung bei der Wohnungssuche im Gastland. Informationen zu Wohnmöglichkeiten und Tipps für die Wohnungssuche sollten über die Gastuniversität erhältlich sein. Nach Ihrer Nominierung finden Sie in der Infomail der Gastuniversität auch Informationen über Studentenwohnheime vor Ort.
- Wie ist die soziale Integration für Erasmus+ Studenten organisiert?
Es gibt oft spezielle Veranstaltungen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die soziale Integration von Erasmus-Studenten zu fördern. Dies kann von Orientierungsveranstaltungen bis hin zu organisierten Freizeitaktivitäten reichen.
- Wo finde ich weitere Informationen und Ansprechpartner für das Jura-Erasmus+ Programm an der Uni Mainz?
Wir haben auf unserer Webseite mehrere Präsentationen im Downloadbereich für Sie zur Einsicht hinterlegt.
Kontaktieren Sie uns bei weiteren Unklarheiten.