Was ist ECTS?
Das European Credit Transfer System - ECTS - dient europaweit zur akademischen Anerkennung von Studienleistungen. Alle Austauschstudierenden schließen mit ihrer Heimatfakultät und der gastgebenden Fakultät ein "Learning Agreement" ab, das alle zu besuchenden Kurse enthält. Diese Kurse werden von der Heimatuniversität akademisch anzuerkannt. Jeder Kurs hat eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten. Ein ECTS-Punkt entspricht 30 Stunden studentischem Arbeitsaufwand für die Veranstaltung ("Student Workload").
ECTS pro Kurs für ERASMUS-Studierende in Jura
In der folgenden Tabelle finden Sie die Zahl der ECTS-Punkte für die unterschiedlichen Typen von Kursen oder Lehrveranstaltungen in Jura. Diese Tabelle gilt speziell für ERASMUS-Studierende. Informationen zu den Lehrveranstaltungstypen finden Sie unter Kurstypen in Jura. Nach den ECTS-Richtlinien sollen 30 ECTS-Punkte pro Semester erreicht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Heimatuniversität, wieviele Punkte Sie erreichen müssen.
Lehrveranstaltungstyp (Type of Course) |
ECTS-Punkte |
Vorlesung (Lecture) |
1 SWS = 2 ECTS |
Arbeitsgemeinschaft oder AG (course in relation to a special lecture) |
4 ECTS |
Rechtsvergleichender Workshop (Workshop in Comparative Law) |
4 ECTS |
Übung zur Hausarbeit (course which leads to a kind of thesis) |
10 ECTS |
Deutschsprachkurse (courses in German language) |
Festlegung |