Mainzer Studieninteressierte und Studierende | Outgoing Students

Von Mainz aus in die Welt

Viele kommen wegen des Auslandsprogramms zum Studium nach Mainz. Denn Internationalität hat in Mainz Tradition: Bereits in den siebziger Jahren begann ein Austausch mit französischen Universitäten. Heute unterhält die Mainzer Rechtswissenschaft Kontakte zu über 30 Partneruniversitäten in Europa und 3 Partneruniversitäten in Lateinamerika und Asien. Pro Jahr verbringen ca. 50 Mainzer Jurastudierende ein Auslandsjahr an einer Partnerhochschule; im Gegenzug studieren ca. 40 Austauschstudierende in Mainz.

Vielfalt ist Programm

Unter dem Dachbegriff "Auslandsprogramm" bieten wir spezielle internationale Studiengänge, Doppeldiplome bzw. den Erwerb ausländischer Abschlüsse und auslandsbezogener Schwerpunktbereiche an. Aber man kann im Auslandsprogramm auch "nur" eigene (Fach-)Sprachkenntnisse vervollkommnen und Land und Leute kennenlernen - je nach Interessen und Vorkenntnissen. Damit Sie sich das auch leisten können, vergeben wir verschiedene Stipendien (ERASMUS+, DFH).

Zentral dabei ist die richtige Vorbereitung des Auslandsaufenthalts. Wir beraten Sie individuell, stellen Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung und fördern den Kontakt zu Studierenden der Partnerhochschulen und "Ehemaligen" des Programms. Zum Vorbereitungsprogramm gehören Einführungskurse in ausländische Rechtssysteme, rechtsvergleichende Workshops und Seminare mit Studierenden aus verschiedenen Nationen, Fachsprachkurse, Infofahrten an französische Universitäten und ein Tandemprogramm.

Wir führen auch das Auswahlverfahren für die Austauschprogramme durch und übernehmen die Betreuung der Studierenden während und nach dem Auslandsaufenthalt. Als Teil des Auslandsbüros koordiniert das Magisterbüro den Studiengang "Magister des deutschen und ausländischen Rechts" und das Frankreichbüro die Integrierten deutsch-französischen Studiengänge.

 

Bewerbungsfrist
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungen für das akademische Jahr 2025/26 bis zum 24. Januar 2025 eingereicht werden müssen.

 

Ohne uns ins Ausland? Das geht auch!

Speziell für Studierende am FB 03 bietet die Peregrinusstiftung Stipendien an. Über weitere Programme und Stipendien für einen Auslandsaufenthalt informiert Sie die Abteilung Internationales-Outgoing der JGU. Einige Links finden Sie in der rechten Spalte.

Eindrücke und Erfahrungen aus erster Hand

Aktuelle Erfahrungsberichte erhalten Sie auf Anfrage an die E-Mail-Adresse des Auslandsbüros.

Erfahrungsberichte auf http://pia-mainz.de
P.I.A. e.V., der „Verein zur Pflege der internationalen Austauschprogramme am FB Rechtswissenschaften der Universität Mainz“, bietet auf seiner Homepage Kurzinformationen zu unseren Programmen, Bildergalerien und Erfahrungsberichte unserer Studierenden.

Erfahrungsbericht zum Rechtsvergleichenden Seminar
Das Rechtsvergleichende Seminar/der Rechtsvergleichende Workshop bietet Studierenden die Möglichkeit, in Teams mit Jura-Studierenden aus verschiedenen Ländern rechtsvergleichend zu arbeiten. Damit ist es eine sinnvolle bzw. je nach Programm auch obligatorische Vorbereitung für einen Auslandsaufenthalt, aber auch geeignet für Studierende, die nur einmal in ein anderes Rechtssystem „hineinschnuppern“ wollen. Der Autor, Magister Michael Lanziger, Lehrender unserer Partneruniversität Linz, war ERASMUS-Gastdozent an unserem Fachbereich.

Erfahrungsbericht zur Schule des Polnischen Rechts
Die "Schule des polnischen Rechts" an der Jagiellonen-Universität Krakau bietet deutschen Jurastudierenden die Möglichkeit, ein Semester in Krakau zu studieren und Vorlesungen zum polnischen Wirtschaftsrecht zu hören – in deutscher Sprache! Nach einem weiteren Semester kann ein LL.M. in polnischem Wirtschaftsrecht erworben werden. Für das Programm stellt der DAAD Stipendien zur Verfügung.

Erfahrungsbericht zum Studiengang Mainz-Nantes auf campusfrance.org
Der integrierte deutsch-französische Studiengang Mainz-Nantes bietet die Möglichkeit, innerhalb von 4 Jahren Studium, davon ein Jahr in Nantes, einen deutschen Bachelor- und einen französischen Masterabschluss zu erwerben. Der französische Abschluss wird als Schwerpunkt Französisches Recht für die Erste Prüfung anerkannt.

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