Auslandsstudium im Schwerpunkt

Der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bietet im Rahmen des Schwerpunktstudiums das sogenannte Auslandsstudiumsmodell an. Aktuell gibt es drei auslandsbezogene Schwerpunktbereiche:

 

Schwerpunktbereich "Spanisches Recht"

Ab dem Wintersemester 2025/26 bietet die Abteilung Rechtswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz einen neuen Schwerpunkt im Bereich „Spanisches Recht“ an der Universität Valencia an. Die dort erzielten Noten können auf Antrag in das deutsche Notensystem umgerechnet und als Schwerpunktleistung anerkannt werden.

Die Universität Valencia stellt für Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vier Studienplätze zur Verfügung. Sollte die Zahl der Bewerbungen diese Kapazität überschreiten, wird in Mainz ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Teilnahmevoraussetzungen für Studierende der JGU:

  1. Erfüllung der ERASMUS+-Anforderungen des Abkommens zwischen der JGU und der UV, einschließlich ausreichender Fremdsprachenkenntnisse (Spanische Rechtssprache)
  2. Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) für mindestens sechs Semester, davon mindestens zwei an der JGU.
  3. Erfolgreicher Abschluss des dritten Studienjahres (6. Semester), einschließlich der Teilnahme an zwei Übungen für Fortgeschrittene sowie der Erfüllung weiterer Vorgaben gemäß § 4 JAPO Rheinland-Pfalz.

Die erforderlichen 60 ECTS des 3. Studienjahres setzen sich in Valencia aus den folgenden Kursen zusammen:

  •  Verwaltungsrecht II
  •  Zivilrecht III
  •  Arbeitsrecht II
  •  Finanz- und Steuerrecht I
  •  Internationales Privatrecht
  •  Handelsrecht II
  • Strafrecht II
  • Verfahrensrecht II

Bitte kommen Sie zur näheren Beratung in die Sprechstunde.

 

Schwerpunktbereich "Französisches Recht"

Studierende, die in den Integrierten Deutsch-Französischen Studienprogrammen des Fachbereichs französische Abschlussdiplome des dritten oder vierten Studienjahrs erworben haben (Licence oder Master1), können sich diese auf Antrag als Schwerpunktbereich "Französisches Recht" anerkennen lassen. Dazu benötigen sie eine Bescheinigung des Auslandsbeauftragten über die Umrechnung der Abschlussnote. Ein Merkblatt mit weiteren Informationen und das Antragsformular können Sie auf der Download-Seite des Auslandsbüros herunterladen (Link in der rechten Spalte).

Schwerpunktbereich "Common Law/Schottisches Recht"

Studierende, die bestimmte Studienprogramme an der University of Glasgow erfolgreich absolviert haben, können sich diese auf Antrag als Schwerpunktbereich „Common Law / Schottisches Recht“ anerkennen lassen. Dazu benötigen sie eine Bescheinigung des Auslandsbeauftragten über die Umrechnung der Abschlussnote. Grundsätzlich gibt es zwei Optionen:

1.) Der erfolgreiche Abschluss eines der folgenden LL.M.-Studiengänge der University of Glasgow:

  • „Corporate and Financial Law“ (LL.M.)
  • „Intellectual Property & the Digital Economy“ (LL.M.)
  • „International Commercial Law“ (LL.M.)
  • „International Competition Law and Policy“ (LL.M.)
  • „International Economic Law“ (LL.M.)
  • „International Law“ (LL.M.)
  • „International Law & Security“ (LL.M.)

2.) Der Erwerb von 60 ECTS-Punkten in Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der University of Glasgow auf Grundlage der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der University of Glasgow – School of Law (Vereinigtes Königreich) und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz – Gutenberg Law School (Bundesrepublik Deutschland) vom 27.10.2014 ("60-ECTS-Programm").
Hierfür sind alle Level-3 und Level-4-Kurse der School of Law, die für visiting students geöffnet sind, wählbar.

Das Antragsformular für die Bescheinigung können Sie auf der Download-Seite des Auslandsbüros herunterladen (Link in der rechten Spalte). Ein allgemeines Merkblatt von Professor Gruber zum Schwerpunkt Common Law/Schottisches Recht steht auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung.

Auf Grund der geänderten SPBO in der Fassung vom 12.10.2021 müssen nun bei der Antragstellung für die Umrechnungsbescheinigung die zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen werden.
Dabei gilt eine günstigere Übergangsregelung: Studierende, die bis einschließlich des Akademischen Jahres 2021/22 in Glasgow studiert haben, sind von der Vorlage der zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen ausgenommen.
Das Formular zur Antragstellung wurde entsprechend geändert.

Schwerpunktbereich "Italienisches Recht"

Der Schwerpunktbereich "Italienisches Recht" wird in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Universität Trento (Trient) angeboten.

Die Teilnehmer des Schwerpunkts besuchen über zwei Semester Vorlesungen an der Universität Trento im Umfang von 60 ECTS-Punkten und können sich die dort erzielten Ergebnisse auf Antrag als universitäre Schwerpunktnote im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung anrechnen lassen.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Schwerpunkt ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Intensivkurs und an einem Seminar - jeweils zum italienischen Recht - sowie Italienischkenntnisse, die dem Niveau B1 entsprechen.

Bei den Vorlesungen, die an der Universität Trient besucht werden, muss es sich um Lehrveranstaltungen in italienischer Sprache handeln. Insgesamt muss ein Umfang von 60 ECTS erreicht werden,

  • davon mindestens 30 ECTS aus den nachfolgend aufgelisteten Kernvorlesungen zum geltenden italienischen Recht, wobei die Vorlesungen mindestens aus zwei der drei Teilgebiete Privatrecht / Strafrecht / Öffentliches Recht stammen müssen;
  • weitere 30 ECTS aus Vorlesungen in italienischer Sprache (ohne die Beschränkung auf Vorlesungen zum geltenden italienischen Recht).

Kernvorlesungen zum italienischen Recht:

Privatrecht (diritto privato)

  • Istituzioni di diritto privato I [9 ECTS]
  • Istituzioni di diritto privato II [9 ECTS]
  • Diritto civile [7 ECTS]
  • Diritto processuale civile [14 ECTS]
  • Diritto commerciale [9 ECTS]
  • Diritto del lavoro [12 ECTS]

Strafrecht (diritto penale)

  • Diritto penale [9 ECTS]
  • Diritto penale corso avanzato [6 ECTS]
  • Procedura penale [14 ECTS]

Öffentliches Recht (diritto pubblico)

  • Istituzioni di diritto pubblico [9 ECTS]
  • Diritto costituzionale [9 ECTS]
  • Diritto amministrativo [9 ECTS]
  • Diritto processuale amministrativo [9 ECTS]

In der Regel entsprechen an der Universität Trento 3 ECTS (= Leistungspunkte im European Credit Transfer System) zwei Vorlesungsstunden (90 Minuten).

Die Umrechnung der an der Universität Trento erzielten Noten erfolgt nach dieser Tabelle.

Eine Übersicht über das gesamte Vorlesungsangebot der Juristischen Fakultät der Universität Trento findet sich im pdf-Dokument "Guida della Facoltà di Giurisprudenza": https://www.giurisprudenza.unitn.it/382/guida-della-facolta-di-giurisprudenza