Auslandsstudium in Lateinamerika

Der Mainzer Fachbereich hat ein spezielles Kooperationsabkommen mit der Universidad de La Frontera (UFRO) in Chile abgeschlossen. Es wurde ein Austausch von zwei Studierenden pro akademischem Jahr vereinbart. Für Mainzer Studierende ist ein Aufenthalt an dieser Partneruniversität nur im Rahmen des Magisterstudiengangs im deutschen und ausländischen Recht (Magister iuris) möglich.

Da im Austausch mit der UFRO wesentlich mehr selbst organisiert werden muss als bei einem ERASMUS-Aufenthalt, sollten Sie mit der Planung Ihres Auslandsstudiums mindestens eineinhalb Jahre vor dem geplanten Aufenthalt beginnen. Dies gilt vor allem, wenn Sie sich für ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) bewerben wollen (s.u.).

Bewerbung

Bis Anfang des Jahres, in dem Ihr Auslandsstudium beginnen soll, müssen Sie sich um einen Studienplatz im Studiengang "Magister des deutschen und ausländischen Rechts" bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind die gleichen wie für ein ERASMUS-Stipendium und stehen ab Oktober/November des Vorjahres auf der Homepage des Auslandsbüros zur Verfügung; darin finden Sie den jeweils aktuellen Bewerbungsschluss. Aufgrund der frühen Fristen für einen Stipendienantrag beim DAAD und den Visa-Antrag wird das Magisterauswahlgespräch bereits im März des betreffenden Jahres stattfinden. Das Semester in Chile beginnt bereits im August.

Hinsichtlich der Bewerbung um einen Studienplatz, Wohnungssuche etc. wenden Sie sich bitte direkt an die UFRO. Im Magisterbüro erhalten Sie die Kommunikationsdaten von Kontaktpersonen an der Juristischen Fakultät.

Stipendien

Für die UFRO stehen leider keine vom Auslandsbüro verwalteten Stipendien zur Verfügung.

Es ist eine Bewerbung um ein Jahresstipendium des DAAD möglich. Beachten Sie bitte, daß der Bewerbungsschluss für DAAD-Stipendien im März oder September des Jahres vor dem geplanten Aufenthalt liegt und umfangreiche und detaillierte Bewerbungsunterlagen eingereicht werden müssen.

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