Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister iuris)

Der Mainzer Fachbereich bietet Studierenden der Rechtswissenschaft mit Interesse am zusätzlichen Studium eines ausländischen Rechts einen rechtsvergleichenden Magisterstudiengang an. Das Studium dauert acht Semester, schließt ein Studienjahr im Ausland ein und führt zu dem akademischen Grad "Magister des deutschen und ausländischen Rechts" (Mag. iur.). Die Kombination mit der Ersten juristischen Prüfung (früher "Staatsexamen") als Doppelstudium ist möglich und wird von den meisten Kandidatinnen und Kandidaten genutzt.

Der Aufbau des Studiengangs

Inlandsstudium I
Das Inlandsstudium I umfasst vier Semester und wird im normalen Studiengang für die Erste juristische Prüfung studiert. Man kann also nicht direkt mit dem Magisterstudiengang beginnen. Zusätzliche Kurse dienen der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt. Im vierten Semester findet das Auswahlverfahren um einen Studienplatz an einer Partnerhochschule und um Aufnahme in den Magisterstudiengang statt. Voraussetzung für die Auswahl sind gute juristische Leistungen, sehr gute Sprachkenntnisse und besondere Motivation.

Auslandsstudium
Das Auslandsstudium dauert zwei Semester und kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Das Studienprogramm im ausländischen Recht umfasst das Äquivalent von 12 Semesterwochenstunden oder 40 ECTS-Punkte, wobei verschiedene Rechtsgebiete abgedeckt werden müssen. Es kann nur an bestimmten europäischen und außereuropäischen Partneruniversitäten absolviert werden (siehe Menuepunkt auf der linken Seite zur Liste der Partneruniversitäten).

Inlandsstudium II
Das Inlandsstudium II besteht aus zwei abschließenden Semestern in Mainz. In dieser Zeit werden die noch fehlenden Leistungsnachweise (Übungen für Fortgeschrittene oder "Große Scheine") erworben und die Magisterprüfung abgelegt. Sie besteht aus einer zweisprachigen Magisterarbeit (Umfang 50 Seiten) und einer mündlichen Prüfung (Verteidigung der Magisterarbeit und Fachprüfungen in zwei Rechtsgebieten). Wird der Magisterstudiengang mit dem Studiengang für die Erste Prüfung kombiniert, kann die Magisterprüfung auch nach der Ersten Prüfung absolviert werden. Nähere Informationen zum Prüfungsverfahren finden Sie zum Download in der rechten Spalte.

Alternativer Studienaufbau
Das Auslandsstudium kann auch erst nach dem 6. Semester erfolgen, das Auswahlverfahren findet dann im 6. Semester statt. Die Übungen für Fortgeschrittene sind in diesem Fall schon vor dem Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Dieser Studienaufbau ist obligatorisch für Studierende, die in Frankreich einen Master 1 erwerben wollen. Für alle Magisterstudierenden hat er den Vorteil, dass die Magisterprüfung direkt nach dem Auslandsstudium abgelegt werden kann, also zu einem Zeitpunkt, in dem man noch unmittelbar mit dem ausländischen Recht vertraut ist und über reiche Sprachpraxis verfügt.

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Aufbau des Studiengangs Magister iuris 

Semester

Studienphasen

9. Semester
10. Semester

STAATSEXAMEN
(wenn beide Abschlüsse erworben werden; die Reihenfolge ist variabel)

1. Semester
2. Semester

Inlandsstudium I (im Staatsexamensstudiengang)
Fachsprachkurs

3. Semester
4. Semester

Inlandsstudium I (im Staatsexamensstudiengang)
Einführungskurse in ausländische Rechtssysteme
Auswahlverfahren für den Magisterstudiengang

5. Semester
6. Semester

Auslandsstudium

7. Semester
8. Semester

Inlandsstudium II (Doppelstudium Staatsexamen und Magister)
MAGISTERPRÜFUNG

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Berufsperspektiven des Magister iuris

Der "Magister iuris" ist ein grundständiger Studiengang mit einem berufsqualifizierenden akademischen Abschluss und steht damit auf dem gleichen Niveau wie z.B. ein Diplomstudiengang in den Sozialwissenschaften oder ein vollständig abgeschlossener konsekutiver Bachelor- und Masterstudiengang. Er ist also kein LL.M.-Studiengang. (Ein LL.M. ist ein im Regelfall einjähriger Zusatz- und Aufbaustudiengang für Postgraduierte, also für Juristinnen und Juristen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben.)

Die Absolventen des Magister iuris erweitern durch ihr Studium zweier Rechtsordnungen und die rechtsvergleichende Magisterarbeit ihr Ausbildungsprofil um eine besondere Kompetenz zur Rechtsvergleichung. Damit erschließen sie sich zusätzliche berufliche Einsatzgebiete am Schnittpunkt zweier oder mehrerer Rechtsordnungen. Dazu gehören z.B. die juristische Beratung oder die Arbeit in internationalen Organisationen und Unternehmen.

Dies unterscheidet den Magisterstudiengang von einem Auslandsaufenthalt im Rahmen der allgemeinen Austauschprogramme, bei dem deutsche Studierende in der Regel kaum mehr als einen Grundlagen- oder Fremdsprachenschein im Studiengang für die Erste juristische Prüfung erwerben können.

Der Magister iuris kann daher auch an Stelle der Ersten juristischen Prüfung erworben werden, wenn der Absolvent oder die Absolventin keine "klassische" juristische Karriere in Deutschland anstrebt, sondern z.B. in europäischen Behörden arbeiten will. Solange beide juristische Prüfungen (Erste Prüfung und Zweites Staatsexamen) in Deutschland jedoch immer noch der einzige Weg zu den "klassischen" juristischen Berufen (z.B. Anwalt) sind, erwerben fast alle Studierenden den "Magister iuris" als Zusatzqualifikation zur Ersten juristischen Prüfung. Dies ist problemlos möglich und führt lediglich zu einer Verlängerung der normalen Studiendauer um ca. ein Jahr.

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Bewerbung und Einschreibung

Man kann sich nicht im ersten Semester in den Magisterstudiengang einschreiben. Studienbewerber/innen müssen sich zuerst für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung online bei Dialogorientierten Serviceverfahren (bundesweite Koordination von Bewerbungen) anmelden und dann an der Universität Mainz bewerben (Links in der rechten Spalte). Der Studiengang ist zwar zulassungsbeschränkt, aber in den letzten Semestern erhielten spätestens im Nachrückverfahren alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz.

Wer zunächst an einer anderen Hochschule sein Studium begonnen hat und Interesse am Magister iuris hat, kann bis zu Beginn des dritten Semesters, in Ausnahmefällen auch bis zum Beginn des fünften Semesters, nach Mainz wechseln. Man muss jedoch zwei Semester vor dem Auslandsaufenthalt in Mainz eingeschrieben sein. Studienortwechsler/innen sollten frühzeitig mit dem Magisterbüro Kontakt aufnehmen, um sich zum Vorbereitungsprogramm und zu den Zulassungsvoraussetzungen für den Magisterstudiengang beraten zu lassen.

Die Studierenden absolvieren während der ersten zwei Studienjahre in Mainz ein normales Jurastudium sowie ein zusätzliches Vorbereitungsprogramm (Fachsprachkurse, Einführungskurse in ausländische Rechtssysteme). Der Umfang des Vorbereitungsprogramms unterscheidet sich je nach Zielland: Interessierte für Großbritannien und Irland können im Rahmen der vom Fachbereich angebotenen Fachsprachkurse und englischsprachigen Lehrveranstaltungen Kenntnisse der englischen Rechtssprache und -terminologie erwerben. Rechtssprachkurse in anderen Sprachen (italienisch, spanisch, polnisch) können bei hinreichend vielen Interessenten vom Auslandsbüro angeboten werden. Für die Bewerberinnen und Bewerber finden am Ende des Sommersemesters vor dem Auslandsaufenthalt Einführungskurse in das englische, spanische und italienische Recht statt, die von Dozentinnen und Dozenten der Partneruniversitäten angeboten werden.

Im Sommersemester vor dem Auslandsaufenthalt, d.h. in der Regel im vierten Semester, findet das besondere Auswahlverfahren zur Aufnahme in den Magisterstudiengang statt. Grundlage für die Auswahl sind die bisherigen Leistungen im juristischen Studium und in den Vorbereitungsveranstaltungen sowie ein in der jeweiligen Fremdsprache geführtes Auswahlgespräch. Vorgeschaltet ist das ERASMUS+-Auswahlverfahren. Für beide Programme gilt eine gemeinsame Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters auf der Homepage des Auslandsbüros zum Download bereitgestellt.

Wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie die Zulassung zum Magisterstudium. Die Einschreibung in den Studiengang sollte spätestens nach dem Auslandsjahr erfolgen.

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Stipendien

Der Magisterstudiengang ist gebührenfrei. Er allein beinhaltet noch kein Stipendium für den Auslandsaufenthalt. Deshalb bewerben sich fast alle Kandidatinnen und Kandidaten für ein Studium innerhalb Europas zusätzlich um ein Stipendium im Rahmen des ERASMUS+-Programms; d.h. sie absolvieren vor der Magisterauswahl das ERASMUS+-Bewerbungsverfahren.

Für Stipendiatinnen und Stipendiaten anderer Institutionen (BAFöG, Stiftungen) gelten besondere Bestimmungen.

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