Kurstypen in Jura

Für die Auswahl der Lehrveranstaltungen ist nicht nur das Thema, sondern auch der Typ eines Kurses wichtig. Daher finden Sie im Folgenden eine kurze Einführung zu den im deutschen Jurastudium üblichen Arten von Lehrveranstaltungen. Alle Lehrveranstaltungen haben die Dauer eines Semesters, es gibt keine Jahreskurse. Informationen zu den ECTS-Punkten pro Kurs finden Sie auf der Seite ECTS für Kurse.

Vorlesung

In Vorlesungen spricht eine Dozentin oder ein Dozent vor einer Gruppe Studierender; häufig ist die Vorlesung ein Monolog. Fragen sind jedoch meist erlaubt und erwünscht. Bitte beachten Sie, daß die Zahl der Studierenden gerade in den Anfängervorlesungen der ersten zwei Semester sehr groß sein kann.

Anmeldung: Eintragung in das Stundenplanformular des Auslandsbüros.

Prüfung: Am Ende einer Vorlesung müssen Sie in der Regel eine Klausur zusammen mit den deutschen Studierenden schreiben. Für die Abschlussklausuren gelten besondere Regeln, die Sie unbedingt beachten müssen. Wenn es nur wenige Teilnehmende gibt, können sie auch mündlich geprüft werden. Wenn internationale Studierende Prüfungen nicht bestehen, kann auf Antrag eine Wiederholungsprüfung (resit) stattfinden. Sie können nur in den Veranstaltungen eine Prüfung ablegen, die in Ihrem Stundenplan stehen.

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Arbeitsgemeinschaft (AG)

Arbeitsgemeinschaften begleiten eine Vorlesung. Hier können alle Studierenden in einer kleinen Gruppe Fragen stellen und diskutieren und lernen, das Gesetz auf konkrete Fälle anzuwenden. Die AG erleichtert durch die kleine Gruppe den Kontakt zu den deutschen Studierenden. Die Teilnahme an einer AG ist nur für die Studierenden zu empfehlen, die gleichzeitig die dazugehörige Vorlesung hören. Im Rahmen des ECTS wird die AG jedoch als separate Lehrveranstaltung gewertet.

Anmeldung: Eintragung in das Stundenplanformular des Auslandsbüros.

Prüfung: Für internationale ERASMUS+- und DFH-Studierende wird auch in einer Arbeitsgemeinschaft am Ende jedes Semesters eine Abschlussprüfung angeboten. Üblich ist eine schriftliche Prüfung (Klausur). Wenn es nur wenige Teilnehmende gibt, können sie auch mündlich geprüft werden. Wenn ausländische Studierende Prüfungen nicht bestehen, kann auf Antrag eine Wiederholungsprüfung (resit) stattfinden. Sie können nur in den Veranstaltungen eine Prüfung ablegen, die in Ihrem Stundenplan stehen.

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Tutorium

Zu den wichtigsten Vorlesungen werden Tutorien angeboten. Tutorien sollen internationalen Studierenden die Eingewöhnung in Mainz erleichtern und ihnen helden, die Vorlesungen besser zu verstehen. Sie bereiten die Studierenden auf die Semesterabschlussprüfungen in der jeweiligen Vorlesungen vor. Daher wird ihr Besuch dringend empfohlen, ist aber nicht Pflicht. Da es in Tutorien keine Prüfungen gibt, werden für ihren Besuch keine ECTS-Punkte vergeben.

Anmeldung: Eintragung in das Stundenplanformular des Auslandsbüros.

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Rechtsvergleichender Workshop

Der Rechtsvergleichende Workshop ist eine Lehrveranstaltung speziell für internationale ERASMUS+- und DFH-Studierende sowie für deutsche Studierende des 3. bis 6. Semesters. Es ist eine Pflichtveranstaltung für die Studierenden im Integrierten Deutsch-Französischen Studiengang.

Im Workshop bearbeiten Studierende in national gemischten Kleingruppen ein Thema aus der Sicht der beiden Rechtsordnungen und stellen ihre Ergebnisse auf einem Wochenendseminar vor. Alle Teilnehmenden müssen dabei die für sie fremde Rechtsordnung referieren, so dass es notwendig ist, eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig das Recht des eigenen Landes zu erklären.

Die typische Workshopleistung besteht für internationale Studierende aus dem Referat in der Gruppe. Wer zusätzlich eine Hausarbeit schreibt, erhält zusätzliche ECTS-Punkte.

Mehr Informationen zum Rechtsvergleichenden Workshop finden Sie vor Beginn jedes Semesters in der aktuellen Ausschreibung mit Anmeldeformular auf der Seite "Aktuelles" des Auslandsbüros.

Anmeldung: Eintragung in das Stundenplanformular des Auslandsbüros und Abgabe des ausgefüllten Annmeldeformulars im Auslandsbüro.

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Übungen

Übungen zur Hausarbeit im Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht sind sehr anspruchsvolle Lehrveranstaltungen, die von deutschen Studierenden zur Vorbereitung auf das Staatsexamen besucht werden. Sie setzen Kenntnisse der deutschen formalen juristischen Methodik voraus, die für internationale ERASMUS+-Studierende nicht notwendig sind. Sie sind nur geeignet für internationale ERASMUS+-Studierende mit herausragenden Sprachkenntnissen und besonderem Interesse an deutscher juristischer Methodik. Alle - deutsche wie internationale - teilnehmenden Studierenden müssen eine schriftliche Ausarbeitung (Hausarbeit, ca. 4 - 6 Wochen Frist zur Anfertigung) erfolgreich bestehen. In ihnen muß er die formal korrekte Lösung eines vorgegebenen Falls darlegen. Aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrads und der erforderlichen umfangreichen Kenntnisse erhalten internationale ERASMUS+-Studierende, die eine Übung mit Erfolg bestehen, 10 ECTS-Punkte.

Übungen für Fortgeschrittene können wegen des hohen Schwierigkeitsgrades von internationalen Studierenden nicht besucht werden.

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Seminar

In der Regel sind Seminare zu anspruchsvoll für internationale ERASMUS+-Studierende. Hier müssen die Studierenden ein Referat über ein bestimmtes Problem halten und eine Seminararbeit von 25 - 30 Seiten schreiben. Dies setzt eine hohes Maß an sprachlicher Ausdrucksfähigkeit im Deutschen voraus.

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